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Angaben gemäß § 5 TMG
Elmiras Orient
Inhaberin: Frau Helene Loch
Prager Ring 2
66482 Zweibrücken
Telefon: 06332 / 72 847
Mobil: 0157 78 88 6 004
E-mail: elmira@online.de
Steuernummer: 35/105/30558

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Quellenangaben: Disclaimer eRecht24

Allgemeine Geschäftsbedingungen Elmiras Orient „Studio für orientalischen Tanz“ - Zweibrücken
Stand: 01.01.2025

1. Allgemeines
(1) Für sämtliche Verträge und Dienstleistungen zwischen Elmiras Orient, Prager Ring 2, 66482 Zweibrücken, Inhaberin: Frau Helene Loch (Elmira), Tel.: 0157-788 860 04, Mail: elmira@online.de und den Teilnehmer*innen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die ausgewählten Dienstleistungen können von den Teilnehmer*innen grundsätzlich nicht auf Dritte übertragen werden. Ausnahmen bedürfen der individuellen Absprache. Eine Verpflichtung dazu besteht von Elmiras Orient nicht.


2. Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung der/den Teilnehmer*innen hat in Textform über das Anmeldeformular von Elmiras Orient zu erfolgen. Das Übergeben der Anmeldung stellt lediglich das Angebot zur Annahme eines Unterrichtsvertrages durch Elmiras Orient dar. Elmiras Orient wird das Angebot der Teilnehmer*innen prüfen und im Anschluss eine Anmeldebestätigung mündlich aussprechen oder auf dem elektronischen Wege versenden. Erst damit ist der Vertragsschluss zwischen den Teilnehmer*innen und Elmiras Orient erfolgt.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

3. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende und bedarf der Textform.

4. Vertragsgegenstand und Pflichten von Elmiras Orient
(1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Tanzunterricht und bestimmt sich nach dem gewählten Tanzunterricht oder den gewählten anderweitigen Dienstleistungen (Projekte, Privatunterricht).
(2) Elmiras Orient ist verpflichtet, den Tanzunterricht nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.
(3) Den Teilnehmer*innen ist bewusst, dass Elmiras Orient gegenüber Ihnen keinen Erfolg garantiert oder schuldet. Elmiras Orient ist berechtigt, den Unterricht kurzfristig vor Beginn abzusagen und im begründeten Einzelfall abzubrechen. In diesen Fällen wird ein Nachholtermin in Abstimmung mit den Teilnehmer*innen vereinbart, der auch als Online-Unterricht stattfinden kann. Weitere Ersatzansprüche bestehen seitens der Teilnehmer*innen nicht.


5. Rechte und Pflichten der Teilnehmer*innen
(1) Alle Teilnehmer*innen sind verpflichtet, Elmiras Orient über Erkrankungen unaufgefordert vor dem Beginn des Tanzunterrichts zu informieren. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Teilnehmerin schwanger ist. Sollten während des Unterrichts plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so sind die Teilnehmer*innen verpflichtet, die Tanzlehrkraft umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
(2) Die Teilnehmer*innen sind angehalten, sich aktiv und engagiert in den Unterrichtsprozess einzubringen. Den Anweisungen von Elmiras Orient und ihren Tanzlehrkräften, ist stets Folge zu leisten. Die massive Störung des Tanzunterrichts wird nicht geduldet und zieht einen Verweis aus dem Tanzunterricht nach sich.
(3) Bricht ein/e Teilnehmer*in den Tanzunterricht ab oder muss Elmiras Orient den Tanzunterricht aus in der Person dem/der Teilnehmer*in liegenden Gründen, insbesondere gesundheitlichen, abbrechen, so gilt die Einheit als vollständig genommen.
(4) Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, Gesundheitsfragen von Elmiras Orient wahrheitsgemäß zu beantworten. Gesundheitliche Veränderungen sind Elmiras Orient unmittelbar mitzuteilen.
(5) Die Teilnehmer*innen erkennen an, dass es sich bei der Erteilung von Choreografien um gedankliches Eigentum von Elmiras Orient handelt. Eine Vervielfältigung oder das vermitteln an Dritte ist nicht gestattet. Weiter verpflichten sich Teilnehmer*innen bei Solo oder Gruppenauftritten die nicht durch Elmiras Orient organisiert wurden, zu jeder Zeit die Choreografin der einstudierten Choreografie zu benennen. Eine Zuwiderhandlung kann zivilrechtliche Konsequenzen haben.


6. Zahlungsbedingungen
(1) Das vereinbarte Honorar (Kursgebühren) bestimmt sich nach der gültigen Preisliste bzw. nach den gewählten Tanzunterrichtsangeboten, die auf der Internetseite www.elmiras-orient.de (Kurse) veröffentlicht sind.
(2) Das vereinbarte Honorar (Kursgebühr) wird ausschließlich über eine Einzugsermächtigung von dem Konto der Teilnehmer*innen monatlich eingezogen (Sepa Lastschriftverfahren). Im Falle das Teilnehmer*innen minderjährig sind, erfolgt der Einzug der Kursgebühren über das im Anmeldeformular hinterlegt Konto der Erziehungsberechtigten.
(3) Ist nach einem Einzugsversuch das angegebene Konto nicht gedeckt, so entstehen Rücklastschriftgebühren von 08,00 EUR, die vom Kontoinhaber zu tragen sind.


7. Öffnungszeiten, Feiertage und Ferien
(1) An gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Tanzunterricht statt. Ausnahmen stehen im Ermessen von Elmiras Orient und werden frühzeitig mitgeteilt.
(2) Innerhalb eines Jahres besteht für die Tanzlehrkräfte ein Fortbildungsanspruch von 3 Wochen. An diesen Zeiten findet kein Tanzunterricht statt. Der in den Regelöffnungszeiten entfallene Tanzunterricht, wird innerhalb der Sommerferien nachgeholt. Die Tanzunterrichtszeiten in den Sommerferien werden durch Elmiras Orient festgelegt und frühzeitig mitgeteilt.

8. Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos zu Illustrationszwecken
(1) Elmiras Orient beabsichtigt, zur Darstellung des Unternehmens im Internet und auf gedruckten Werbematerialien Fotos zu veröffentlichen, auf denen auch Teilnehmer*innen zu sehen sind. Dabei erfolgt keine Nennung der Namen der Abgebildeten.
(2) Die Teilnehmer*innen bzw. die Erziehungsberechtigten willigen mit dem Zustandekommen des Vertrages ein, dass zu diesem Zweck Fotos, auf denen sie zu sehen sind, ins Internet eingestellt und in gedruckte Werbematerialien aufgenommen werden. Soweit sich aus den Fotos Hinweise auf die ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben (z. B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille), ergeben, bezieht sich die Einwilligung auch auf diese Angaben.
(3) Die Teilnehmer*innen bzw. die Erziehungsberechtigten können diese Einwilligung zudem jederzeit in Textform (z. B. Brief, E-Mail) für die Zukunft unter Angabe, um welches Bild es sich handelt, widerrufen. (4) Elmiras Orient wird sodann innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Nachricht, das Bild entfernen oder das Gesicht der Teilnehmerin unkenntlich machen (verpixeln).


9. Geringe Teilnehmerzahl
(1) Ein Tanzunterricht findet in vollständiger Länge ab drei Teilnehmer*innen statt.
(2) Sollten zu Beginn des Tanzunterrichts keine Teilnehmer*innen anwesend sein, so ist die Tanzlehrkraft verpflichtet, 15 Minuten zu warten, danach entfällt der Tanzunterricht.
(3) Sind nur ein oder zwei Teilnehmer*innen anwesend, findet der Tanzunterricht mit einer reduzierten Dauer von 60 % der ursprünglichen Zeit statt. Die Verkürzung ergibt sich aus der intensiveren Betreuung der Teilnehmer*innen.


10. Urheberrecht
(1) Alle von Elmiras Orient und deren Tanzlehrkräfte gelehrten Schrittfolgen und Chorografien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Weitergabe darf nur mit Zustimmung (mündlich oder in elektronischer Textform) von Elmiras Orient erfolgen.
(2) Die Weitergabe von Unterrichtsmaterialien ist nicht und auch nicht auszugsweise gestattet.
(3) Ton- und Bildaufnahmen durch die Teilnehmer*innen sind nur durch vorherige Genehmigung der Tanzlehrkraft erlaubt.

11. Online-Unterricht
(1) Elmiras Orient ist berechtigt, auch Online-Unterricht anzubieten.
(2) Online-Unterricht erfolgt z.B. als Ausweichtermin für entfallende Unterrichtsstunden, die aus krankheitsfällen der Tanzlehrkräfte, durch höher Gewalt verursachte Verbote sowie durch eine Pandemie verursachten Einschränkungen, bestehen können.
(3) Die Umstellung auf Online-Unterrichtstermine erfolgt durch rechtzeitige Mitteilung.


12. Projekte und besondere Unterrichtseinheiten
(1) Im Rahmen des Tanzunterrichtes werden gesonderte Projekte durch Elmiras Orient angeboten, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen und zusätzliche Verpflichtungen zur Teilnahme mit sich bringen. Diese sind in einem gesonderten Vertrag geregelt, der durch die Projektteilnehmer*in oder deren Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss. Erst nach der schriftlichen Beantragung (Sondervereinbarung Projekte) und der Zustimmung durch Elmiras Orient, ist der Projektbeitritt möglich.
(2) Eine Teilnahme an Projekten erfolgt nicht automatisch. Der Wunsch der Teilnahme an bestimmten Projekten ist Elmiras Orient mündlich mitzuteilen. Die Entscheidung über die Teilnahme an Projekten und/oder die Auswahl von Teilnehmern, steht ausschließlich nur Elmiras Orient zu.

13. Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Elmiras Orient erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus dem Vertrag im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) und nur zum Zweck der Vertragsabwicklung. Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Daten: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse, Bankverbindung und gewählte Kurse.
(2) Elmiras Orient ist verpflichtet, über alle Informationen oder Wahrnehmungen, die sie über die Teilnehmer*innen erhalten hat, Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
(3) Die Verschwiegenheit gilt nicht, sofern gesetzliche Vorschriften dagegenstehen.


14. Haftung
(1) Ansprüche der Teilnehmer*innen auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmer*innen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Elmiras Orient, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Elmiras Orient nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Teilnehmer*innen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Elmiras Orient, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.


15. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser AGB beinhalten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung bzw. Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder lückenhafte Klausel durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.
(4) Vertragsneuabschlüsse sind ausschließlich auf Grundlage dieser AGB wirksam. Bestehende Verträge werde mit Zustimmung übergeleitet.

Preise

Monatlich Gruppenkurs:
Kinder bis 16 Jahre: 30,00€
Erwachsene: 35,00€ (60 min.) | 42,50€ (75 min.)

Privatunterricht:
Kinder 60,00€ / 60 min.
Erwachsene 80,00€ / 60 min.